Sie möchten Ihr Kind in unserer Kita anmelden? Hier erfahren Sie alles was wichtig ist und wie es nach der Anmeldung für Sie und Ihr Kind weitergeht. Sie können sich das Anmeldeformular als PDF downloaden.


Anmeldung in der Kita

Sie können Ihr Kind erst nach der Geburt in unserer Kita anmelden. Vereinbaren Sie bitte per Kontaktformular oder per Telefon einen Beratungstermin. Zu dem Beratungstermin können Sie das ausgefüllte Anmeldeformular mitbringen.

Das Formular steht als PDF-Download hier bereit:



Das Dokument steht Ihnen nach dem Klicken auf das PDF-Symbol in Ihrem Download-Ordner zur Verfügung. Sie können aber auch rechts auf das Symbol klicken und dann im sich öffnenden Menü ‚Ziel speichern unter …‘ wählen.

Im Beratungstermin erfahren Sie, wann etwa eine Entscheidung über die Vergabe der Plätze getroffen wird.


Antrag auf Rechtsanspruch eines Kita-Platzes

Egal in welcher Kita in Cottbus Sie sich anmelden möchten: Für den Besuch Ihres Kindes in einer Kindertagespflege, einer Kindertagesstätte (Krippe und Kita) oder einem Hort benötigen Sie einen Bescheid des Jugendamtes der Stadt Cottbus (Team Kindertagesbetreuung) über die Prüfung des Rechtsanspruches. Hierfür gibt es einen PDF-Antrag auf der WEB-Seite der Stadt Cottbus: Hier herunterladen

Diesen Antrag reichen Sie nicht bei uns sondern beim Jugendamt der Stadt Cottbus ein. Sie bekommen dann nach etwa 1-2 Monaten einen Bescheid. Dieser Bescheid gilt für jede Kita in Cottbus ( ist also Kita-unabhängig ).

Wichtig: Den Bescheid benötigen Sie noch nicht zum ersten Beratungstermin in unserer Kita. Wenn Sie aber einen Platz bei uns bekommen, sollten Sie den Bescheid unbedingt vor dem Beginn der Betreuung Ihres Kindes in unserer Kita einreichen.

Und auch interessant für Sie: Dieser Bescheid gilt in der Regel erst einmal nur bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. Danach müssen Sie einen neuen Antrag auf Verlängerung bei der Stadt Cottbus stellen.


Ärztliches Unbedenklichkeitszeugnis

Egal in welcher Kita des Landes Brandenburg Sie Ihr Kind anmelden: Zur Aufnahme des Kindes müssen Sie dann ein ärztliches Unbedenklichkeitszeugnis nach Maßgabe des §11 Abs.2 des Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg vorlegen. Dieses Unbedenklichkeitszeugnis bekommen Sie von Ihrem Kinderarzt.

Des Weiteren weisen wir auch auf die Masern – Impfpflicht hin. Ihr Kind kann Kitas des Landes Brandenburg nur besuchen, wenn es nachweislich gegen Masern geimpft ist. Mehr Infos dazu hier und hier


Kosten

Das Land Brandenburg plant ja den kostenfreien Besuch der Kitas unseres Bundeslandes. Aber noch ist es nicht soweit. Nur das letzte Kita-Jahr ist beitragsfrei. Die Kosten für den Besuch einer Kita in der Stadt Cottbus berechnen sich individuell und richten sich nach folgenden Punkten:

  • Länge der Betreuungszeit (6, 8, 9 oder 10 Stunden pro Tag)
  • Verdienst der Eltern
  • Alter des Kindes
  • Anzahl Ihrer Kinder ( bei 2 oder mehr Kindern wird es etwas günstiger )

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir hier keine Angaben zu den Betreuungskosten machen können. Sie werden nach Annahme in unserer Kita gebeten, einen Verdienstbescheid einzureichen. Danach erfahren Sie die genauen Kosten.

Zu den Kosten der Betreuung kommen noch die Kosten für das Mittagessen in unserer Kita.


Baby-Treff in unserer Kita

Sollten Sie von uns einen positiven Bescheid über die Aufnahme Ihres Kindes in unserer Kita bekommen, haben Sie die Möglichkeit noch vor dem ersten Betreuungstag, immer Dienstags ab 9:30 Uhr mit Ihrem Kind an der Krabbelgruppe / Baby-Treff teilzunehmen. Sie und Ihr Kind können so die Kita, die Erzieher, die Räume und auch andere Eltern mit ihren Kindern kennenlernen. Infos erhalten Sie hierzu auch per Telefon oder per Kontaktformular


Förder- und Trägerverein unserer Kita

Träger unserer Kita ist der Kita „Spatzennest“ Cottbus e.V. Wir würden uns freuen, Sie als Mitglied in unserem Verein begrüssen zu dürfen. Der Verein unterstützt die Kita-Arbeit finanziell (durch den Mitgliederbeitrag) und mit Spendenaktionen wie Kuchenbasare etc. Erfahren Sie mehr dazu auf dieser Seite . Dort finden Sie auch ein Beitrittsformular.


Eingewöhnung

Mehr zur Eingewöhnung erfahren Sie hier unter der Überschrift „Krippe-Eingewöhnung“